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Fremdüberwachung NRWG (mit Schüco-Produkten ) nach EN 12101-2 durch die Überwachungsgemeinschaften

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.07.2013 ist die Bauprodukteverordnung ( CPR ) vollständig in Kraft getreten. Um weiterhin
als Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für NRWG`s tätig sein zu dürfen,
müssen alle Überwachungsgemeinschaften eine Akkreditierung mit anschließender Anerkennung des DIBT
vorweisen. Das Zertifizierungsverfahren nach DIN ISO/IEC 17065/17020 ist bei den Überwachungsgemeinschaften derzeit in Arbeit.

Wie bereits bekannt ist, dürfen die Überwachungsgemeinschaften seit 01.07.2013 keine neuen Zertifikate ausstellen
und die bestehenden verlieren spätestens am 01. Juli 2014 ihre Gültigkeit. Somit können ab diesem Zeitpunkt keine
Bestandskunden mehr überwacht werden.
Mit einer Akkreditierung gemäß CPR ist nicht vor Ende September 2014 zu rechnen.

Die im Folgenden aufgelisteten Überwachungs- und Zertifizierungsstellen NRWG´s dürfen derzeit fremdüberwachen ( Stand 06.2014 )

- ift Rosenheim, Herr Stefan Ude 08031 - 2612524 ude@ift-rosenheim.de
- MPA Dortmund, Frau Friedrich 0231 - 4502-0 t.friedrich@mpanrw.de
- MPA Braunschweig, Herr Pankoke 0531 - 3915474 t.pankoke@ibmb.tu-bs.de
- IFI Aachen, Herr Gomez 0241 - 879708-43 gomez@ifi-aachen.de
- VdS Schadenverhütung GmbH, 0221 - 7766-0 www.vds.de

Sobald es neue Informationen zum Thema Fremdüberwachung bei NRWG´s nach EN 12101-2
von den Überwachungsgemeinschaften gibt, werden wir informieren."
 

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